Gebrauchtwagen-Kaufvertrag: Das gehört in Vertrag und Übergabeprotokoll
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens entstehen Streitfälle meist über Zustand und Haftung. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit Übergabeprotokoll schafft Klarheit für beide Seiten.
Welche Angaben gehören in den Kaufvertrag?
- Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Erstzulassung, Fahrzeug-Ident-Nummer, Kilometerstand
- Kaufpreis und Zahlungsweise
- bekannte Mängel und Unfallschäden
- Zubehör, Schlüsselanzahl, Papiere
- Regelungen zur Gewährleistung oder deren Ausschluss, soweit zulässig
- Datum der Übergabe
Privat oder gewerblich?
Die Rechtslage unterscheidet sich stark. Wer als Händler an Verbraucher verkauft, kann Gewährleistungsrechte nur eingeschränkt verkürzen. Bei Verkäufen zwischen Privatpersonen ist ein Ausschluss üblich, gilt aber nicht für zugesicherte Eigenschaften oder verschwiegene Mängel.
Das Übergabeprotokoll
- Fahrzeugzustand außen und innen prüfen und protokollieren
- Kilometerstand und Tankfüllung festhalten
- Mängel und Schäden, am besten mit Fotos
- Papiere und Schlüssel übergeben
- Unterschrift beider Seiten
Häufige Fragen
Muss ich Unfallschäden angeben?
Bekannte Unfallschäden solltest du offenlegen. Verschwiegene Schäden können zu Haftung führen.
Reicht ein Vertragsmuster?
Als Basis ja. Passe es an das Fahrzeug und die Verkaufsart an.
Was gilt bei Barzahlung?
Quittiere den Betrag schriftlich und bewahre die Unterlagen auf.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Gewährleistungs- und Verbraucherrecht bitte aktuell prüfen.
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