GPSR für Online-Händler: Produktsicherheit dokumentieren
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Sie betrifft viele Händler, die Verbraucherprodukte online verkaufen. Der Kern: Produkte müssen sicher sein, und Marktteilnehmer müssen Informationen bereithalten.
Was solltest du pro Produkt vorhalten?
- Angaben zum Hersteller mit Name und Anschrift
- Angaben zu einer verantwortlichen Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb sitzt
- Eine Produktkennung wie Typ, Charge oder Seriennummer
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache
- Nachweise wie Konformitätserklärung, Prüfberichte oder Herstellerunterlagen, soweit zutreffend
- Eine kurze Risikoeinschätzung und Notizen zu Beschwerden oder Rückrufen
Wie baust du eine Produktakte auf?
- Lege für jedes Produkt eine Akte mit eindeutiger Nummer an.
- Sammle die Herstellerangaben und Nachweise an einem Ort.
- Prüfe, ob die Angaben im Shop sichtbar sind.
- Dokumentiere Vorfälle und Kundenhinweise.
- Lege Termine fest, an denen du die Akte aktualisierst.
Eine geordnete Produktakte hilft dir auch, Anfragen von Behörden oder Plattformen schnell zu beantworten.
Häufige Fragen
Gilt die GPSR für alle Produkte?
Sie gilt für viele Verbraucherprodukte, aber nicht für alles. Für bestimmte Produktgruppen gelten Sonderregeln. Prüfe dein Sortiment.
Muss ich als Händler selbst testen?
Nicht pauschal. Du musst mit angemessener Sorgfalt handeln und darfst keine Produkte anbieten, von denen du weißt oder wissen musst, dass sie nicht sicher sind.
Wie lange bewahre ich Unterlagen auf?
Die Frist hängt von Produkt und Rolle ab. Frag bei deiner Beratung oder deinem Händlerverband nach der passenden Dauer.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Prüfe Pflichten für dein Sortiment gesondert.
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