Friseur und Kosmetikstudio: Einwilligung, Anamnese und Hygieneplan
In Friseursalons und Kosmetikstudios arbeitest du mit Haut, Haaren und persönlichen Daten. Das verlangt saubere Dokumentation: von der Einwilligung über die Anamnese bis zum Hygieneplan.
Einwilligung und Anamnese
- Kundendaten nur erfassen, soweit nötig, und über Zweck und Speicherdauer informieren
- Fragen zu Allergien, Hauterkrankungen oder Medikamenten vor bestimmten Behandlungen
- Aufklärung über Risiken und Ablauf
- Zustimmung zu Behandlung und ggf. zu Fotos vor und nach der Behandlung
- Besondere Regeln bei Minderjährigen
Gesundheitsdaten gelten datenschutzrechtlich als besonders sensibel. Behandle sie vertraulich, speichere sie sicher und lösche sie, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Hygieneplan
Ein Hygieneplan legt fest, was wann wie gereinigt, desinfiziert und aufbereitet wird. Dazu gehören Arbeitsflächen, Handtücher, Scheren, Kämme, Zangen und Geräte. Lege Verantwortliche fest und dokumentiere Kontrollen. Für Instrumente mit Hautkontakt gelten besondere Anforderungen.
Kundenkartei und Termine
Eine gepflegte Kundenkartei mit Besuchsverlauf hilft, Behandlungen nachzuvollziehen und Kunden gezielt anzusprechen. Ein Terminplaner mit Auswertung zeigt No-Shows und Auslastung.
Häufige Fragen
Muss ich jede Einwilligung schriftlich einholen?
Für Datenverarbeitung und Behandlungen mit Risiko ist die schriftliche Form ratsam, weil du sie später belegen kannst.
Wie lange bewahre ich Kundendaten auf?
So lange, wie es für den Zweck nötig ist und gesetzliche Fristen es verlangen. Lege eine Frist fest und dokumentiere sie.
Wer kontrolliert die Hygiene?
Je nach Bundesland und Behandlung können Behörden prüfen. Ein gepflegter Hygieneplan hilft bei der Nachweisführung.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder medizinische Beratung. Prüfe Vorgaben deines Bundeslandes und deiner Berufsgenossenschaft.
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