09.10.2026 · Frank Havemann

Pflegeleistungen im Überblick: Was die Pflegekasse bietet

Kurz gesagt: Die Pflegeversicherung kennt Geldleistungen, Sachleistungen, Entlastungsangebote, Hilfsmittel, Kurzzeit- und Verhinderungsleistungen sowie Beratung und Absicherung für pflegende Angehörige. Welche davon du nutzen kannst, hängt vom Pflegegrad und von der Pflegesituation ab.

Dieser Überblick erklärt die Leistungsarten ohne konkrete Beträge, denn diese ändern sich. Aktuelle Werte erfährst du bei deiner Pflegekasse oder einer Pflegeberatung.

Welche Leistungsarten gibt es?

LeistungsartWofür sie gedacht ist
PflegegeldGeldleistung, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen
PflegesachleistungKostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst
KombinationsleistungMischung aus Pflegegeld und Sachleistung
VerhinderungspflegeErsatzpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt oder Pause braucht
KurzzeitpflegeZeitlich begrenzte Unterbringung in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt
EntlastungsbetragZweckgebundene Leistung für Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag
Tages- und NachtpflegeBetreuung in einer Einrichtung für einen Teil des Tages oder der Nacht
Vollstationäre PflegeLeistungen für das Leben in einem Pflegeheim
PflegehilfsmittelZum Verbrauch (z. B. Handschuhe) oder technische Hilfen (z. B. Pflegebett)
WohnumfeldverbesserungZuschüsse für Umbauten wie Bad, Rampen oder Türverbreiterungen
Pflegekurse und BeratungSchulungen und Beratungsbesuche für pflegende Angehörige

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Beim Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person Geld und gibt es meist an die pflegenden Angehörigen weiter. Bei der Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Du kannst beides kombinieren: Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden. Welche Mischung passt, hängt davon ab, wer was übernimmt.

Wer Pflegegeld bezieht, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung nachweisen. Das dient der Qualitätssicherung und Unterstützung. Details erfährst du bei der Pflegekasse.

Welche Entlastungsleistungen gibt es für Angehörige?

Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Dafür sind mehrere Leistungen gedacht. Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Pflegeperson ausfällt, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Die Kurzzeitpflege überbrückt Phasen, in denen häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Angebote im Alltag eingesetzt werden, etwa Betreuung, Haushaltshilfe oder Begleitung. Ob und wie sich Budgets verschiedener Leistungen miteinander verrechnen lassen, regelt das Gesetz und wird gelegentlich geändert, frage daher aktuell nach.

Welche Anträge du gestellt hast, in welchem Status sie sind und welche Fristen laufen, behältst du mit dem Pflege-Antrags- und Fristen-Tracker im Blick.

Was gibt es für Hilfsmittel und Wohnraumanpassung?

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel und technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl laufen dagegen meist über die Krankenkasse. Das ist ein häufiger Irrtum, deshalb lohnt sich die Frage, welche Kasse für was zuständig ist.

Für Umbauten, die die Pflege zu Hause erleichtern oder überhaupt erst möglich machen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds. Stelle den Antrag vor Beginn der Maßnahme. Wie du Rezepte, Genehmigungen und Zuzahlungen im Griff behältst, zeigt die Vorlage Krankenkasse, Rezepte und Hilfsmittel.

Welche Absicherung gibt es für pflegende Angehörige?

Mit der Vorlage Rente und Absicherung für Pflegepersonen siehst du, wo du selbst abgesichert bist und wo Lücken sind.

Wie behalte ich Kosten und Belege im Blick?

Pflegeleistungen sind nicht immer deckungsgleich mit den tatsächlichen Kosten. Ein Eigenanteil bleibt oft. Sammle deshalb Rechnungen und Belege, um Erstattungen zu beantragen und eventuell steuerliche Möglichkeiten zu prüfen. Mit Pflege: Kosten und Budget im Überblick siehst du Leistungen, Eigenanteil und Auslastung gegenübergestellt.

In welcher Reihenfolge gehe ich vor?

  1. Pflegegrad beantragen und Bescheid abwarten.
  2. Pflegeberatung in Anspruch nehmen, um passende Leistungen zu finden.
  3. Entscheiden, wer die Pflege übernimmt: Angehörige, Pflegedienst oder beides.
  4. Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und Entlastungsangebote prüfen und gezielt beantragen.
  5. Belege sammeln, Fristen notieren und das Ganze regelmäßig überprüfen.

Lass dich nicht von der Vielfalt der Begriffe abschrecken. Wichtig ist, dass du eine Leistung nach der anderen klärst und Zuständigkeiten notierst. Manche Leistungen laufen über die Pflegekasse, andere über die Krankenkasse, das Sozialamt oder den Arbeitgeber. Wenn der Eigenanteil nicht reicht, kann je nach Situation ergänzende Hilfe in Betracht kommen; auch dazu beraten Pflegestützpunkte und Sozialämter.

Häufige Fragen

Welche Leistungen bekomme ich ohne Pflegegrad?

Die meisten Leistungen der Pflegekasse setzen einen Pflegegrad voraus. Beratungsangebote kannst du aber oft schon vor dem Antrag nutzen, zum Beispiel bei einem Pflegestützpunkt.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Wird die Sachleistung nur teilweise ausgeschöpft, kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden.

Wo erfahre ich die aktuellen Beträge?

Bei deiner Pflegekasse, bei einem Pflegestützpunkt oder bei einer unabhängigen Pflegeberatung. Beträge werden angepasst, deshalb gibt dieser Text keine Zahlen an.

Muss ich Leistungen einzeln beantragen?

Das hängt von der Leistung ab. Einige gibt es automatisch mit dem Pflegegrad, für andere brauchst du einen gesonderten Antrag. Frage bei der Pflegekasse nach.

Wer berät mich kostenlos?

Pflegestützpunkte, die Pflegekassen mit ihrer Pflegeberatung, Sozialverbände und regionale Beratungsstellen. Nutze diese Angebote, bevor du Entscheidungen triffst.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechts- oder Pflegeberatung. Der Überblick nennt bewusst keine Beträge; verbindliche und aktuelle Auskünfte erteilt deine Pflegekasse.