Model-Release und TFP: Einwilligung für Fotos richtig einholen
Wer Menschen fotografiert und die Bilder veröffentlichen will, braucht in der Regel eine Einwilligung. Das gilt für Portraits, Mitarbeiterfotos und Shootings ebenso wie für Veranstaltungen. Ein Model-Release hält fest, wofür die Bilder genutzt werden dürfen.
Was gehört in ein Model-Release?
- Namen der Beteiligten, Datum und Anlass
- Zweck der Nutzung, zum Beispiel Portfolio, Website, Social Media, Werbung
- Dauer und Reichweite der Nutzung
- Hinweis auf Widerruf und dessen Folgen
- Angaben zur Speicherung und Löschung der Daten
- Unterschrift, bei Minderjährigen zusätzlich die der Sorgeberechtigten
Was heißt TFP?
TFP steht für „Time for Prints“ (früher auch „Time for Pictures“). Beide Seiten arbeiten ohne Honorar und erhalten Bildmaterial für ihre Zwecke. Auch hier lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung, die Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe regelt.
Besondere Fälle
- Minderjährige: Einwilligung der Sorgeberechtigten, je nach Alter zusätzlich des Kindes
- Mitarbeiter: Einwilligung muss freiwillig sein, Alternativen sollten möglich sein
- Veranstaltungen: Hinweis per Aushang, Möglichkeit zum Widerspruch
- Widerruf: Prozess für Löschung und Entfernung bereithalten
Häufige Fragen
Reicht eine mündliche Einwilligung?
Aus Beweisgründen ist Schriftform sehr zu empfehlen. Aus der Unterschrift ergibt sich, wofür die Person zugestimmt hat.
Darf ich Bilder aus einer Menschenmenge zeigen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Prüfe Kunsturhebergesetz und Datenschutz für deinen Anwendungsfall.
Was passiert bei einem Widerruf?
Je nach Zweck und Rechtslage sind Bilder zu entfernen. Plane daher einen festen Prozess mit Löschprotokoll.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Datenschutz-, Persönlichkeits- und Urheberrecht bitte aktuell prüfen.
Passende Vorlagen


